Mit uns wissen Ihre Mitarbeiter was im Brandfall zu tun ist!
Weshalb Sie Brandschutzhelfer in Ihrem Betrieb brauchen
Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht,
geeignete Notfallmaßnahmen (z.B. für den Brandfall)zu treffen.
Hierzu gehört u.a. die Ausbildung und Bestellung von Brandschutzhelfern.
Konkretisiert werden diese Anforderungen in der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2,
wonach sich die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern aus der
Gefährdungsbeurteilung ergibt, jedoch in der Regel eine
Anzahl an Brandschutzhelfern von 5% der Beschäftigten ausreichend ist.