Erste Hilfe Kurse – Termine

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Bitte beachten Sie folgende Hinweise vor der Anmeldung:

Die Erste Hilfe Ausbildung und Fortbildung wird für alle Teilnehmer (Führerscheinanwärter, Ersthelfer im Betrieb u.a.) in Kursen mit je 9 Unterrichtseinheiten (UE) abgehalten. Abhängig davon, ob Sie den Kurs selbst bezahlen oder dieser über Ihre Firma oder eine Berufsgenossenschaft abgerechnet wird, sind bestimmte Dinge zu berücksichtigen.

Führerscheinanwärter:
Bitte wählen Sie im Anmeldedialog beim Feld Kostenträger die Option "privat / Selbstzahler" aus. Die Kursgebühr bringen Sie bitte in bar am Kurstag mit.

Abrechnung über die Firma:
Bitte wählen Sie im Anmeldedialog beim Feld Kostenträger die Option "Firma" aus. Ihre Firma erhält eine Rechnung über die Teilnahmegebühr.

Abrechnung über die Berufsgenossenschaft:

  • Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Unfallversicherer in Verbindung, um zu erfahren, ob die Ausbildungskosten für Sie und ggf. eine Anzahl weiterer Mitarbeiter Ihrer Firma übernommen werden.
  • Laden Sie sich bitte unser Formular "BG-Anmeldung" herunter. Folgende Angaben müssen von Ihrem Unternehmen darauf eingetragen sein: Name des zuständigen Unfallversicherungsträgers, Mitgliedsnummer des Unternehmens, sowie Original-Stempel und Original-Unterschrift des Unternehmens.
  • Bitte beachten: Dieses Formular muß vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor Lehrgangsbeginn an den DRK Kreisverband Schaumburg zurück gesandt werden, da sonst eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft nicht möglich ist und der Teilnehmer bar bezahlen müßte!
  • Für jeden Kurs und jeden Arbeitgeber muss jeweils ein separates Anmeldeformular ausgefüllt werden.
  • Auf einem Anmeldeformular sind maximal 15 Teilnehmer zu vermerken, die ihre Teilnahme darauf durch eigenhändige Original-Unterschrift bestätigen müssen. Unterschriften „im Auftrage“ oder „in Vertretung“ sind nicht zulässig. Teilnehmer, die an verschiedenen Seminaren teilnehmen, brauchen jeweils ein getrenntes Anmeldeformular.
  • Versicherte der Unfallkasse des Bundes oder der Gemeindeunfallversicherung reichen bitte außerdem noch vor Lehrgangsbeginn eine Kostenübernahmebestätigung der UK-Bund / GUV ein, die Ihre Dienststelle dort zuvor anfordern muss.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vorbehalten, Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber die Ausbildungsgebühren entsprechend in Rechnung zu stellen, sollten die oben beschriebenen Formalitäten nicht erfüllt sein. Es ist auch nicht möglich, die Ausbildungsgebühr zunächst in bar zu bezahlen und später von der Berufsgenossenschaft erstattet zu bekommen.
  • Bitte wählen Sie im Anmeldedialog beim Feld Kostenträger die Option "BG ..." aus, die mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft übereinstimmt.